Ich schreibe diesen Artikel, weil Zweifel und Fragen zu meiner Bundeswehrzeit als Wehrpflichtiger im Internet aufgekommen sind. So wurde im Jahr 2019 der Eintrag zu meiner Bundeswehrzeit in meinem Facebook-Profil von mir Unbekannten ohne Vorwarnung geloescht. Wie das geht, weiss ich auch nicht. Ich muss wohl noch froh sein, dass nicht mein ganzes Facebook-Profil geloescht wurde!
Ich habe meinen Wehrdienstausweis, Wehrdienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis von der Bundeswehr im Internet veroeffentlicht: https://imgur.com/gallery/fQLl256
Meine Wehrdienstzeit war vom 01 Juli 1991 bis zum 30 Juni 1992. Am Ende meiner Wehrdienstzeit habe ich als Entlassungsgeld einen Order- und Verrechnungsscheck der Bundesbank in Hoehe von 2.000 DM erhalten. Ich bin also ganz regulaer entlassen worden.
Die Einloesung des Order- und Verrechnungsschecks ging nur auf ein Girokonto auf meinen Namen. Ich habe zu diesm Zweck am 29 Juni 1992 im Beisein meiner Mutti ein Girokonto eroeffnet bei der Stadtsparkasse Chemnitz (jetzt: Sparkasse Chemnitz), Geschaeftsstelle Stollberger Strasse 135. Meine damalige Kontonummer bei der Stadtsparkasse Chemnitz lautete 46832719, heute habe ich eine andere Kontonummer, es ist im Prinzip aber immer noch dasselbe Girokonto. Bei der Kontoeroeffnung hat die blondierte Sparkassenangestellte mir ein falsches Geburtsdatum untergejubelt, der "19.05.1972" ist falsch, richtig ist der 19 September 1972.
Ich war 1/4 Jahr meiner einjaehrigen Wehrpflichtzeit in LANDSHUT/Bayern stationiert und das restliche 3/4 Jahr in POTSDAM/Eiche, das war nicht gerade in Wohnortnaehe. Ich war die ganze Zeit Kanonier und hatte ein rotes Barett. "Funker", wie in meinem Wehrdienstausweis angegeben, war ich nicht.
Auf meiner Erkennungsmarke stand nicht etwa meine Personenkennziffer der Bundeswehr (190972H70320), wie zu erwarten waere, sondern nur mein Vor- und Nachnahme und die Blutgruppe, also: "Thomas Homilius 0 +"). Die Halskette fuer meine Erkennungsmarke habe ich heute noch, die Erkennungsmarke selber nicht mehr. Ich erinnere mich deshalb so genau, weil ein anderer Wehrdienstleistender, ein Kollege, die Blutgruppe "B" auf seiner Erkennungsmarke hatte. Dieser sah ein bisschen aus, als haette er einen leichten Leberschaden. Er behauptete zwar, er kaeme aus (Ost-)Deutschland, aber ich wuerde heute sagen, dass seine Heimat eher Indien ist, seine Blutgruppe "B" ist auch Indiz dafuer. Laut meinem Impfbuch der Bundeswehr hatte ich am 29 Juli 1991 eine Polio-Schluckimpfung.
Mein Batteriechef in LANDSHUT und Arzt Herr Oberstleutnant Graaf hat in einer Vorlesung fuer uns wehrpflichtige Soldaten ungefaehr erzaehlt, dass wer Augenfarbe blau nicht hat, aber haben will, er in den Personalbogen die Augenfarbe "blaugrau" reinschreiben muss. Das hat mich verunsichert, ich habe ihn so verstanden, dass es Augenfarbe blau im Westen (Ich bin Ossi) gar nicht gibt. Mein alter DDR-Ausweis, wo Augenfarbe blau fuer meine Person drin stand, zaehlt dann natuerlich nicht. So habe ich faelschlicherweise fuer mich Augenfarbe "blaugrau" reingeschrieben. Diese Angabe wurde dann in meinem Wehrdienstausweis fehlerhaft uebernommen.
Scharf geschossen habe ich mit dem G3-Gewehr, Pistole P1 9mm, Uzi 9mm und spaeter in POTSDAM mit der Kalaschnikow AK-74 Kleinkaliber. Die AK-74 hatte kein Rollenverschluss wie das G3, ausserdem musste man beim Laden der AK-74 diese erst entsichern, das war ein Sicherheitsproblem bei der AK-74.
In LANDSHUT hatte ich meine normale Grundausbildung, in POTSDAM war ich im Stab eingesetzt.
In POTSDAM musste ich die NVA-Dienstvorschriften, die in einem Keller lagen, sortieren und dann in Kartons mit Inhaltsangabe verpacken. Die Kartons wurden dann nach Bonn verschickt. Wahrscheinlich habe ich folgende NVA-Dienstvorschriften unrechtmaessig entwendet und zu mir nach Hause genommen: Kampfflugzeuge der NATO (1987), Hubschrauber der NATO (1987), Luftabwehrmittel der NATO (1988) und Schuetzenwaffen der NATO (1989). Diese NVA-Vorschrifetn habe ich alle noch: https://imgur.com/gallery/x9J1d70
In der Vorschriftenstelle musste ich Ergaenzungslieferungen in die Dienstvorschriften der Bundeswehr (Loseblattsammlungen) zusammen mit einem Stabsunteroffizier einsortieren.
Als meine eigentliche Aufgabe als Kartenverwalter musste ich zuerst alte NVA-Karten zusammenkleben und ausgeben zusammen mit einer weiblichen Zivilangestellten. Sie war erst NVA-Soldatin, im Zuge der Uebernahme durch die Bundeswehr konnte sie jedoch nicht Soldat bleiben, da damals in der Bundeswehr grundsaetzlich keine Frauen Soldat sein konnten. Als diese Frau aus dem Dienst entlassen war, musste ich normale Bundeswehrkarten (MGRS-Karten) zusammnekleben und ausgeben, die alten NVA-Karten wurden dann nicht mehr benoetigt.
Mein Dienstzeugnis wurde zwar vom Kompaniechef unterschrieben, es hat jedoch mein Chef im Stab, ein Oberstabsfeldwebel, geschrieben. Er hielt mich wahrscheinlich fuer geistig unterbelichtet, deswegen ist mein Dienstzeugnis auch nicht besonders gut.
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Thomas.Homilius@gmail.com
Impressum: Thomas Homilius, bei Diakonie Mohnstr. 43, 01127 DRESDEN, RÉPUBLIQUE FÉDÉRALE D'ALLEMAGNE
2019-09-15
2018-01-15
Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz
Uebergabe meines handschriftlich verfassten Testaments vom 30 Juni 2009 im Amtsgericht Chemnitz und Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer
Links:2009-06-30_Testament-Ausschluss-Vermaechtnis
Am 30 Juni 2009 verfasste ich mein handschriftlich geschriebenes Testament in Chemnitz (Datei: 2009-06-30_Testament-Ausschluss-Vermaechtnis.png [3 MB], direkt).
Am 05 Januar 2018 ab 08:30 Uhr war ich im Amtsgericht Chemnitz. Dort uebergab ich mein handschriftliches Testament vom 30 Juni 2009 und beantragte die besondere amtliche Verwahrung meines Testaments (Datei: 2018-01-05_Testamentsuebergabe_Herr-Wuestenberg.pdf, direkt).
Der zustaendige Justizbeschaeftigte musste fuer diesen Vorgang erst eine Akte anlegen und die dazugehoerige Rechnung schreiben. Ich musste deshalb spaeter noch ein weiteres Mal zum Amtsgericht kommen, um die Rechnung zu bezahlen.
Zusaetzlich zur amtlichen Verwahrung des Testaments beim Amtsgericht Chemnitz wird das Testament beim Zentralen Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer registriert. Die Kosten fuer die Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz betragen 75 Euro und fuer die Registrierung im Zentralen Testamentsregister muss ich 18 Euro bezahlen, da das Amtsgericht die Gebuehr der Bundesnotarkammer nicht von mir entgegennimmt.
Am 11 Januar 2018 erhielt ich ein Schreiben des Amtsgericht Chemnitz mit Datum 10 Januar 2018. Dieses Schreiben enthielt neben dem Aktenzeichen des Amtsgericht Chemnitz die Eingangsbestaetigung des Zentralen Testamenstregister der Bundesnotarkanmmer fuer meine Neuregistrierung mit folgenden Aktenzeichen:
- Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: IV 5036/18
- Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer:
- Vorgangsdatum: 10.01.2018
- Registrierungsnummer: 31292081
- Verwahrstelle: Amtsgericht Chemnitz
- Anschrift Verwahrstelle: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
- ZTR-Verwahrnummer: 11/2018
- Eigenes Verwahrkennzeichen: VerB-Nr.: 14915, IV 5036/18
Am 12 Januar 2018 bezahlte ich bei der Zahlstelle im Amtsgericht Chemnitz die Gebuehren fuer die Testamentsverwahrung in Hoehe von 75,00 Euro in bar.
(Datei: 2018-01-12_AG_Chemnitz_Quittung-Testamentsverwahrung75EUR.pdf, direkt)
Am 12 Januar 2018 erhielt ich den Gebuehrenbescheid des Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer mit Datum 10 Januar 2018 fuer die dortige Registrierung meines Testaments in Hoehe von 18,00 Euro [Kassenzeichen: TP2163355CETJME, Postbank Berlin, IBAN DE77100100100300200101, BIC: PBNKDEFF].
(Datei: 2018-01-10_Bundesnotarkammer_Gebuehrenbescheid-Registrierung-Testament18EUR.pdf, direkt).
Die Gebuehr in Hohe von 18,00 Euro wurde am 15 Januar 2018 angewiesen.
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Autor: Thomas.Homilius@gmail.com
2016-07-12
Stasi-Unterlagen von Thomas Homilius
Antrag auf Einsicht in meine Stasi-Unterlagen vom 11 Juli 2016
Links:2016-07-11_Antrag-Einsicht-Stasiunterlagen
Vorneweg muss ich sagen, dass ich mich selber nicht als Stasi-Opfer sehe. Ich wusste bis zur Wende im Jahr 1989/90 auch nicht, was die Stasi oder das MfS war. Zum Zeitpunkt der Waehrungsunion in der DDR am 01 Juli 1990 war ich 17 Jahre alt. Ich hatte bis dahin keinen offiziellen Kontakt zu Stasileuten gehabt. Deshalb erwarte ich, dass keinerlei Stasi-Unterlagen ueber mich vorhanden sind.
Am 11 Juli 2016 gegen 13:15 Uhr habe ich mein unterschriebenes Antragsformular auf Einsicht in meine Stasi-Unterlagen in der Aussenstelle des BStU, Jagdschaenkenstrasse 52, 09117 Chemnitz in der 5. Etage abgegeben (Datei: 2016-07-11_Antrag-ausgefuellt_Thomas-Homilius.pdf, direkt). Ich habe in diesem Antragsformular auch meine PKZ der DDR: 190972428217 angegeben, ausserdem habe ich angegeben, dass fuer die Bearbeitung meines Antrags durch die Behoerde keine Eilbeduerftigkeit besteht.
Am 20 Juli 2016 erhielt ich die Eingangsbestaetigung zu meinem Antrag. Mein Antrag wird unter der Tagebuchnummer 001231/16C gefuehrt (Datei: 2016-07-19_BStU_Eingangsbestaetigung.pdf, direkt).
Mit dem Brief des BStU mit Datum 29 September 2016 erhielt ich dann die Information, dass keinerlei Stasi-Unterlagen ueber mich vorhanden sind (Datei: 2016-09-29_BStU_keine-Hinweise-auf-Unterlagen.pdf, direkt):
"Die Recherchen in allen nach Ihren Angaben infrage kommenden Karteien haben ergeben, dass zu Ihrer Person keine Hinweise auf Unterlagen vorliegen."Damit ist der Vorgang beendet.
Autor: Thomas.Homilius@gmail.com
2016-05-01
VZ1999 ESt-Erklaerung 1999 vom 08 Maerz 2006 (7 Jahre spaeter!)
Wie ich einen Bescheid fuer meine Einkommensteuererklaerung 1999 im Jahr 2006 doch noch erhielt!
Links:
Am 08 Maerz 2006 gab ich meine Einkommensteuererklaerung fuer 1999 beim Finanzamt ab (Datei: 2006-03-08_FA_ESt1999.pdf, direkt). Ich hatte fuer 1999 keine Einnahmen aber Werbungskosten in Hoehe von 150 DM. Es sollte vom Finanzamt Chemnitz-Mitte ein Verlustvortrag festgestellt werden.
Problematisch war nicht die Einkommensteuererklaerung 1999 an sich, sondern der Zeitpunkt der Erklaerung (Jahr 2006). Nach damaligen Recht musste eine so genannte "Antragsveranlagung" bis zum 31 Dezember 2001 (innerhalb 2 Jahre) abgegeben werden, damit diese vom Finanzamt bearbeitet wurde.
Demzufolge erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt mit Datum 09 Maerz 2006 ohne Rechtsbehelfsbelehrung:
"Antrag auf Einkommensteuer-Veranlagung 1999Ich legte dagegen Einspruch am 02 August 2006 ein:
Ihr Antrag vom 08.03.2006
Sehr geehrter Herr Homilius,
der Antrag Ihres Mandanten auf Einkommensteuer-Veranlagung 1999 ist erst nach Ablauf der Abgabefrist (31.12.2001) hier eingegangen. [...]"
"Außerdem haben Sie durch Ihren Bescheid mit Datum 09. März 2006 (ohne Rechtsbehelfsbelehrung) meine Bearbeitung der Steuererklärung 1999 abgelehnt. Auch gegen diesen Bescheid lege ich hiermit EINSPRUCH ein. Die Abgabefrist meiner Steuererklärung 1999 endet zum 31. Dezember 2006."Das Finanzamt schickte mir danach mit Schreiben vom 16 August 2006 einen formellen Ablehnungsbescheid "NV-Verfuegung ueber Einkommensteuer" fuer das Jahr 1999 mit Rechtsbehelfsbelehrung. Dagegen legte ich nochmals Einspruch zum 21 August 2006 ein bzw. bekraeftigte meinen Einspruch vom 02 August 2006.
Zwischenzeitlich wurde mein erster Einspruch (02 August 2006) gegen den ("Nicht-")Bescheid des Finanzamtes (09 Maerz 2009) vom Finanzamt am 27 September 2006 zurueckgewiesen, weil das Finanzamtschreiben vom 09 Maerz 2006 an mich angeblich kein Verwaltungsakt war. Das war aber egal, weil mein zweiter Einspruch vom 21 August 2006 ganz sicher ein zulaessiger Einspruch war!
Ich begruendete meinen Einspruch folgendermassen:
- es gilt eine 7jaehrige Festsetzungsfrist fuer die ESt 1999 und nicht die 2jaehrige Frist fuer Antragsveranlagungen, die Abgabefrist fuer die ESt-Erklaerung endet somit am 31 Dezember 2006.
- ich habe keine Einnahmen und meine Werbungskosten koennten auch Betriebsausgaben sein, somit sind die Vorschriften zur Antragsveranlagung nicht anzuwenden.
Endlich war es soweit: Mit Bescheid vom 03 November 2006 (Datei: 2006-11-03_VZ1999_BESCHEID_Verlust-und-ESt.pdf, direkt) wurde mir der Werbungskostenabzug und ein Verlustvortrag von 150 DM gewaehrt!
Autor: Thomas.Homilius@gmail.com
2015-09-12
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