2016-07-12

Stasi-Unterlagen von Thomas Homilius

Antrag auf Einsicht in meine Stasi-Unterlagen vom 11 Juli 2016

Links:
2016-07-11_Antrag-Einsicht-Stasiunterlagen

Vorneweg muss ich sagen, dass ich mich selber nicht als Stasi-Opfer sehe. Ich wusste bis zur Wende im Jahr 1989/90 auch nicht, was die Stasi oder das MfS war. Zum Zeitpunkt der Waehrungsunion in der DDR am 01 Juli 1990 war ich 17 Jahre alt. Ich hatte bis dahin keinen offiziellen Kontakt zu Stasileuten gehabt. Deshalb erwarte ich, dass keinerlei Stasi-Unterlagen ueber mich vorhanden sind.

Am 11 Juli 2016 gegen 13:15 Uhr habe ich mein unterschriebenes Antragsformular auf Einsicht in meine Stasi-Unterlagen in der Aussenstelle des BStU, Jagdschaenkenstrasse 52, 09117 Chemnitz in der 5. Etage abgegeben (Datei: 2016-07-11_Antrag-ausgefuellt_Thomas-Homilius.pdf, direkt). Ich habe in diesem Antragsformular auch meine PKZ der DDR: 190972428217 angegeben, ausserdem habe ich angegeben, dass fuer die Bearbeitung meines Antrags durch die Behoerde keine Eilbeduerftigkeit besteht.

Am 20 Juli 2016 erhielt ich die Eingangsbestaetigung zu meinem Antrag. Mein Antrag wird unter der Tagebuchnummer 001231/16C gefuehrt (Datei: 2016-07-19_BStU_Eingangsbestaetigung.pdf, direkt).

Mit dem Brief des BStU mit Datum 29 September 2016 erhielt ich dann die Information, dass keinerlei Stasi-Unterlagen ueber mich vorhanden sind (Datei: 2016-09-29_BStU_keine-Hinweise-auf-Unterlagen.pdfdirekt):
"Die Recherchen in allen nach Ihren Angaben infrage kommenden Karteien haben ergeben, dass zu Ihrer Person keine Hinweise auf Unterlagen vorliegen."
Damit ist der Vorgang beendet.


Autor: Thomas.Homilius@gmail.com

2016-05-01

VZ1999 ESt-Erklaerung 1999 vom 08 Maerz 2006 (7 Jahre spaeter!)

Wie ich einen Bescheid fuer meine Einkommensteuererklaerung 1999 im Jahr 2006 doch noch erhielt!

Links:

Am 08 Maerz 2006 gab ich meine Einkommensteuererklaerung fuer 1999 beim Finanzamt ab (Datei: 2006-03-08_FA_ESt1999.pdf, direkt). Ich hatte fuer 1999 keine Einnahmen aber Werbungskosten in Hoehe von 150 DM. Es sollte vom Finanzamt Chemnitz-Mitte ein Verlustvortrag festgestellt werden.

Problematisch war nicht die Einkommensteuererklaerung 1999 an sich, sondern der Zeitpunkt der Erklaerung (Jahr 2006). Nach damaligen Recht musste eine so genannte "Antragsveranlagung" bis zum 31 Dezember 2001 (innerhalb 2 Jahre) abgegeben werden, damit diese vom Finanzamt bearbeitet wurde.

Demzufolge erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt mit Datum 09 Maerz 2006 ohne Rechtsbehelfsbelehrung:
"Antrag auf Einkommensteuer-Veranlagung 1999
Ihr Antrag vom 08.03.2006

Sehr geehrter Herr Homilius,

der Antrag Ihres Mandanten auf Einkommensteuer-Veranlagung 1999 ist erst nach Ablauf der Abgabefrist (31.12.2001) hier eingegangen. [...]"
Ich legte dagegen Einspruch am 02 August 2006 ein:
"Außerdem haben Sie durch Ihren Bescheid mit Datum 09. März 2006 (ohne Rechtsbehelfsbelehrung) meine Bearbeitung der Steuererklärung 1999 abgelehnt. Auch gegen diesen Bescheid lege ich hiermit EINSPRUCH ein. Die Abgabefrist meiner Steuererklärung 1999 endet zum 31. Dezember 2006."
Das Finanzamt schickte mir danach mit Schreiben vom 16 August 2006 einen formellen Ablehnungsbescheid "NV-Verfuegung ueber Einkommensteuer" fuer das Jahr 1999 mit Rechtsbehelfsbelehrung. Dagegen legte ich nochmals Einspruch zum 21 August 2006 ein bzw. bekraeftigte meinen Einspruch vom 02 August 2006.

Zwischenzeitlich wurde mein erster Einspruch (02 August 2006) gegen den ("Nicht-")Bescheid des Finanzamtes (09 Maerz 2009) vom Finanzamt am 27 September 2006 zurueckgewiesen, weil das Finanzamtschreiben vom 09 Maerz 2006 an mich angeblich kein Verwaltungsakt war. Das war aber egal, weil mein zweiter Einspruch vom 21 August 2006 ganz sicher ein zulaessiger Einspruch war!

Ich begruendete meinen Einspruch folgendermassen:

  • es gilt eine 7jaehrige Festsetzungsfrist fuer die ESt 1999 und nicht die 2jaehrige Frist fuer Antragsveranlagungen, die Abgabefrist fuer die ESt-Erklaerung endet somit am 31 Dezember 2006.
  • ich habe keine Einnahmen und meine Werbungskosten koennten auch Betriebsausgaben sein, somit sind die Vorschriften zur Antragsveranlagung nicht anzuwenden.


Endlich war es soweit: Mit Bescheid vom 03 November 2006 (Datei: 2006-11-03_VZ1999_BESCHEID_Verlust-und-ESt.pdf, direkt) wurde mir der Werbungskostenabzug und ein Verlustvortrag von 150 DM gewaehrt!


Autor: Thomas.Homilius@gmail.com