2020-07-10

Hausdurchsuchung am 28 Mai 2020 - Der wahre Grund?

Am Donnerstag, den 28 Mai 2020 hat die Polizei Sachsen bei mir eine Hausdurchsuchung veranstaltet. Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war von Richterin am Amgtsgericht Chemnitz Teschner unterschrieben, der Beschluss war vom 24 Februar 2020, Abschrift unterschrieben am 02 Maerz 2020 (Geschaeftszeichen: 11 Gs 146/20, Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js 39701/18). Meine Computer und meine USB-Sticks wurden beschlagnahmt, selbstgebrannte CD/DVDs wurden nicht beschlagnahmt. Der offizielle Tatvorwurf lautete: "Faelschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB". Offiziell steht die Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit diversen Veroeffentlichungen in de.soc.arbeitslos, mit meinen Veroeffentlichungen in diesem Blog hat das rein gar nichts zu tun.

Gut, ich habe meine IT-Sachen am Donnerstag, den 18 Juni 2020 wieder bekommen. Das sind dann zumindest keine "Tatwerkzeuge".

Mal abgesehen davon, dass ich die Tat nicht begangen habe, die Polizei keine Beweise haben kann und hier ins Blaue hinein ermittelt, gehe ich davon aus, dass es sich bei der Hausdurchsuchung um eine Racheaktion handelt. Das will ich wie folgt begruenden:

2007 habe ich beim Standesamt Chemnitz eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch zu meiner Person beantragt, die auch meine Personenkennzahl (PKZ) der DDR enthaelt. Bekommen habe ich von der Standesbeamten Finn einen Zettel, wo die PKZ abgeschnitten wurde: https://imgur.com/gallery/ligLGpB Kurz darauf folgte eine Hausdurchsuchung bei mir, natuerlich ohne Ergebnis, Usenet-Link: https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.strafrecht/y_mz7C_FsDo/j7ZeMIlHBwAJ

Ende 2019 wendete ich mich in der selben Sache an das Amtsgericht Chemnitz. Das ist ohne Rechtsmittelfrist moeglich. Ich verlangte vom Amtsgericht Chemnitz, dass es das Standesamt Chemnitz anweist, mir ein Dokument mit meiner PKZ darauf zu uebergeben. Am 24 Februar 2020 folgte der Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgericht Chemnitz.

Offensichtlich stehe ich mit einer falschen PKZ im Geburtenbuch. Meine richtige PKZ ist 190972428217. Die Frau Finn und die Polizei wissen davon oder haetten davon wissen koennen.

Verschwoerungstheorie?

Antrag ans Amtsgericht wegen DDR-Geburtsurkunde mit PKZ
https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.datennetze/mKAy2dDIZo8/vC-vEk3qEgAJ

Und besonders das ist wichtig:
https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/
http://xup.in/dl,20933092


Nachtrag vom 10 Februar 2021:

Das Verfahren wurde nun durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz eingestellt.

Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei zum 28 Januar 2019: http://xup.in/dl,13392001

"Sehr geehrter Herr Thomas Homilius,
Ihnen wird folgende Rechtsverletzung vorgeworfen:
Verbreitung von Unwahrheiten und Informationen im Namen von Andreas Post im Internet und Usenet ohne dessen vorherige Erlaubnis."


Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war noch etwas konkreter, den habe ich aber derzeit nicht mehr. Ich soll die Person sein, die u.a. als "Andreas Post, AfD Frankfurt <pestilenz.prominenz[at]gmail.com>" in de.soc.arbeitslos postet.

Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Chemnitz vom 28 Januar 2021: http://xup.in/dl,33631985

Nun ist das Verfahren abgeschlossen und ich darf die entsprechenden Dokumente veroeffentlichen! Vielleicht verklagt mich Andreas Post noch zivilrechtlich, wer weiss?

 
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Thomas.Homilius@gmail.com

2020-03-19

2006: Verurteilung wegen Diebstahls am Amtsgericht Chemnitz

Am 03 Januar 2007 wurde ich in einer oeffentlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Chemnitz wegen Diebstahls strafrechtlich verurteilt. Die "Tat" war am 03 Juni 2006.

Das schriftliche Urteil des Richters Karlheinz Gräwe (geb. 1961):
http://xup.in/dl,14562628 
https://www.xup.in/dl,14562628/2007-01-23_AG_Urteil-Diebstahl-03-Jan-2007.pdf/ 

Fuer mich war dieses Urteil des Richters Karlheinz Gräwe nicht korrekt, ich werde das im Folgenden auch begruenden:

Der im Urteil schriftlich beschrieben Tathergang durch den Richter gibt nicht viel her. Er schreibt nur, dass ich die dort bezeichneten Waren "entwendet" haette.

Ich war am 03 Juni 2006 im Supermarkt an der Wartburgstr. in Chemnitz. Ich packte 1 Score-Cola, 2 Dosen Erbseneintopf und 2 Nougatstangen im Gesamtwert von 5,81 Euro in meinen Einkaufswagen und ging damit zur Kasse. Zum Bezahlen wollte ich das Angebot des Supermarktes annehmen und mit meiner EC-Karte der Sparkasse Chemnitz zahlen. Mit dieser Karte hatte ich kurz vorher Briefmarken bei der Post bezahlt, es war auch genuegend Geld auf meinem Konto. Die EC-Karte der Sparkasse Chemnitz sollte definitiv funktionieren.

Beim Bezahlen an der Kasse sagte mir die Kassiererin, dass meine Karte nicht funktionieren wuerde. Ich erwiderte, dass das nicht sein koennte und weigerte mich die Waren wieder an den Supermarkt zurueckzugeben und bot aber die Bezahlung per Ueberweisung an. Schliesslich hatte ich einen gueltigen Vertrag mit dem Supermarkt und es meiner Ansicht nach nicht meine Schuld, dass die Kartenzahlung nicht funktionierte. Der Supermarkt hat nun die Polizei gerufen, die haben mir die Waren weggeneommen und es gab eine Strafanzeige gegen mich.

Selbst wenn ich tatsaechlich nicht rechtmaessiger Besitzer der Waren aus dem Supermarkt gewesen sein sollte, so kann man praktisch nicht davon ausgehen, dass ich mir die Waren (ohne zu Bezahlen) rechtswidrig zuzueignen versucht habe. Immerhin liefen die Waren ueber die Kasse.

Das Urteil des Amtsgericht Chemnitz koennte auch damit zusammenhaengen, dass ich an das Landesamt für Finanzen Dresden am 07 Maerz 2006 eine Entschaedigungsforderung gestellt habe wegen der Enteignung durch die Polizei:
http://xup.in/dl,81052950
https://www.xup.in/dl,81052950/2006-03-07_LfF_Forderung-Entschaedigung.pdf/


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Thomas.Homilius@gmail.com