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2020-03-19

2006: Verurteilung wegen Diebstahls am Amtsgericht Chemnitz

Am 03 Januar 2007 wurde ich in einer oeffentlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Chemnitz wegen Diebstahls strafrechtlich verurteilt. Die "Tat" war am 03 Juni 2006.

Das schriftliche Urteil des Richters Karlheinz Gräwe (geb. 1961):
http://xup.in/dl,14562628 
https://www.xup.in/dl,14562628/2007-01-23_AG_Urteil-Diebstahl-03-Jan-2007.pdf/ 

Fuer mich war dieses Urteil des Richters Karlheinz Gräwe nicht korrekt, ich werde das im Folgenden auch begruenden:

Der im Urteil schriftlich beschrieben Tathergang durch den Richter gibt nicht viel her. Er schreibt nur, dass ich die dort bezeichneten Waren "entwendet" haette.

Ich war am 03 Juni 2006 im Supermarkt an der Wartburgstr. in Chemnitz. Ich packte 1 Score-Cola, 2 Dosen Erbseneintopf und 2 Nougatstangen im Gesamtwert von 5,81 Euro in meinen Einkaufswagen und ging damit zur Kasse. Zum Bezahlen wollte ich das Angebot des Supermarktes annehmen und mit meiner EC-Karte der Sparkasse Chemnitz zahlen. Mit dieser Karte hatte ich kurz vorher Briefmarken bei der Post bezahlt, es war auch genuegend Geld auf meinem Konto. Die EC-Karte der Sparkasse Chemnitz sollte definitiv funktionieren.

Beim Bezahlen an der Kasse sagte mir die Kassiererin, dass meine Karte nicht funktionieren wuerde. Ich erwiderte, dass das nicht sein koennte und weigerte mich die Waren wieder an den Supermarkt zurueckzugeben und bot aber die Bezahlung per Ueberweisung an. Schliesslich hatte ich einen gueltigen Vertrag mit dem Supermarkt und es meiner Ansicht nach nicht meine Schuld, dass die Kartenzahlung nicht funktionierte. Der Supermarkt hat nun die Polizei gerufen, die haben mir die Waren weggeneommen und es gab eine Strafanzeige gegen mich.

Selbst wenn ich tatsaechlich nicht rechtmaessiger Besitzer der Waren aus dem Supermarkt gewesen sein sollte, so kann man praktisch nicht davon ausgehen, dass ich mir die Waren (ohne zu Bezahlen) rechtswidrig zuzueignen versucht habe. Immerhin liefen die Waren ueber die Kasse.

Das Urteil des Amtsgericht Chemnitz koennte auch damit zusammenhaengen, dass ich an das Landesamt für Finanzen Dresden am 07 Maerz 2006 eine Entschaedigungsforderung gestellt habe wegen der Enteignung durch die Polizei:
http://xup.in/dl,81052950
https://www.xup.in/dl,81052950/2006-03-07_LfF_Forderung-Entschaedigung.pdf/


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Thomas.Homilius@gmail.com

2018-01-15

Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz

Uebergabe meines handschriftlich verfassten Testaments vom 30 Juni 2009 im Amtsgericht Chemnitz und Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer

Links:
2009-06-30_Testament-Ausschluss-Vermaechtnis

Am 30 Juni 2009 verfasste ich mein handschriftlich geschriebenes Testament in Chemnitz (Datei: 2009-06-30_Testament-Ausschluss-Vermaechtnis.png [3 MB], direkt).

Am 05 Januar 2018 ab 08:30 Uhr war ich im Amtsgericht Chemnitz. Dort uebergab ich mein handschriftliches Testament vom 30 Juni 2009 und beantragte die besondere amtliche Verwahrung meines Testaments (Datei: 2018-01-05_Testamentsuebergabe_Herr-Wuestenberg.pdf, direkt).

Der zustaendige Justizbeschaeftigte musste fuer diesen Vorgang erst eine Akte anlegen und die dazugehoerige Rechnung schreiben. Ich musste deshalb spaeter noch ein weiteres Mal zum Amtsgericht kommen, um die Rechnung zu bezahlen.

Zusaetzlich zur amtlichen Verwahrung des Testaments beim Amtsgericht Chemnitz wird das Testament beim Zentralen Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer registriert. Die Kosten fuer die Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz betragen 75 Euro und fuer die Registrierung im Zentralen Testamentsregister muss ich 18 Euro bezahlen, da das Amtsgericht die Gebuehr der Bundesnotarkammer nicht von mir entgegennimmt.

Am 11 Januar 2018 erhielt ich ein Schreiben des Amtsgericht Chemnitz mit Datum 10 Januar 2018. Dieses Schreiben enthielt neben dem Aktenzeichen des Amtsgericht Chemnitz die Eingangsbestaetigung des Zentralen Testamenstregister der Bundesnotarkanmmer fuer meine Neuregistrierung mit folgenden Aktenzeichen:
  • Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: IV 5036/18
  • Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer:
  • Vorgangsdatum: 10.01.2018
  • Registrierungsnummer: 31292081
  • Verwahrstelle: Amtsgericht Chemnitz 
  • Anschrift Verwahrstelle: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
  • ZTR-Verwahrnummer: 11/2018
  • Eigenes Verwahrkennzeichen: VerB-Nr.: 14915, IV 5036/18
(Datei: 2018-01-10_AG_Chemnitz_Eingangsbestaetigung_ZTR.pdf, direkt)

Am 12 Januar 2018 bezahlte ich bei der Zahlstelle im Amtsgericht Chemnitz die Gebuehren fuer die Testamentsverwahrung in Hoehe von 75,00 Euro in bar.
(Datei: 2018-01-12_AG_Chemnitz_Quittung-Testamentsverwahrung75EUR.pdf, direkt)

Am 12 Januar 2018 erhielt ich den Gebuehrenbescheid des Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer mit Datum 10 Januar 2018 fuer die dortige Registrierung meines Testaments in Hoehe von 18,00 Euro [Kassenzeichen: TP2163355CETJME, Postbank Berlin, IBAN DE77100100100300200101, BIC: PBNKDEFF].
(Datei:  2018-01-10_Bundesnotarkammer_Gebuehrenbescheid-Registrierung-Testament18EUR.pdf, direkt).
Die Gebuehr in Hohe von 18,00 Euro wurde am 15 Januar 2018 angewiesen. 

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Autor: Thomas.Homilius@gmail.com